01.01.2021: Evangelische Christusgemeinde Schlitzerland


Erste Hürde genommen

Evangelische Christusgemeinde Schlitzerland

Am Freitag, den 19.06.2020 beschlossen die vier Kirchengemeinden Hutzdorf, Kreutzersgrund, Schlitz und Willofs jeweils einstimmig die Satzung einer Gesamtkirchengemeinde.

Kirchenvorstand der zukünftigen Gesamtgemeinde

Kirchenvorstand der zukünftigen Gesamtgemeinde

Was geschah bisher?

Wie bereits vor einiger Zeit an dieser Stelle zu lesen war, kam es im Rahmen der Neuberechnung der Pfarrstellen im Dekanat Vogelsberg zu einer Pfarrstellenreduktion, die zum 01.01.2023 in Kraft tritt. Hier im Schlitzerland waren die Gemeinden Kreutzersgrund/Willofs und Schlitz mit je einer halben Stelle betroffen. Konkret reduzieren sich also in dieser Region die Pfarrstellen von drei auf zwei. Wie sollten wir nun hiermit umgehen? Nach einem sehr langen, intensiven, auch schmerzhaften Prozess, bei dem alle möglichen Alternativen auf ihre Durchführbarkeit untersucht wurden, zeichnete sich Anfang diesen Jahres die Bildung einer Gesamtkirchengemeinde der bisher selbständigen Gemeinden Hutzdorf, Kreutzersgrund, Schlitz und Willofs ab.

Was genau ist eine Gesamtkirchengemeinde?

Eine Gesamtkirchengemeinde ist ein Zusammenschluss (keine Fusion) von mehreren einzelnen Gemeinden. Die beiden Pfarrstellen sind an keinen bestimmten Ort gebunden, sondern werden bei der Gesamtgemeinde verortet. Auch viele gemeindliche Aufgaben werden künftig gemeinsam koordiniert, etwa die Konfirmanden-, Kinder- und Jugend- und Seniorenarbeit. Auch wird es ab 2021 einen gemeinsamen Haushalt und ein gemeinsames Gemeindebüro der vier Gemeinden geben. Gleichwohl werden die einzelnen Ortsbereiche bestehen bleiben und durch Ortskirchenvertretungen repräsentiert werden. Obwohl die beiden Pfarrer*innen an allen Orten auf der Kanzel stehen werden, haben sie doch feste Seelsorgebezirke, d.h. jeder hat „seinen“ Pfarrer bzw. „seine“ Pfarrerin.

Was bedeutet das für die anstehende EKHN-Kirchenwahl im Jahr 2021?

Am 13. Juni 2021 wird ein gemeinsamer Kirchenvorstand gewählt. Dieser entscheidet dann für alle Gemeinden. Die Kandidat*innen werden in einer echten Bezirkswahl nach einem bestimmten Schlüssel von den jeweiligen Orten gewählt, d.h. in Hutzdorf stehen nur die Vertreter Hutzdorfs zur Verfügung, man kann niemanden etwa aus dem Kreutzersgrund wählen. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass alle Gemeinden entsprechend vertreten sind. Daneben gibt es noch die oben erwähnten Ortskirchenvertretungen, die sich für die speziellen Interessen Ihrer Gemeinde einsetzen.

Was ändert sich für die vier betroffenen Kirchengemeinden?

Es ist absehbar, dass bei der Kürzung der Stellen um ein Drittel manches reduziert oder gar auf der Strecke bleiben wird. In verschiedenen themenbezogenen Ausschüssen wird ausgearbeitet, wie durch Koordinationen und geänderte Strukturen Härten aufgefangen werden können. Das Ehrenamt wird in der Gemeinde noch mehr an Bedeutung gewinnen. Neu wird sein, dass sich die Pfarrer*innen alle Predigtstellen teilen.

Wie geht es weiter?

Durch den bedauerlichen Weggang von Pfr. Wildner steht die Frage der Neubesetzung unter Berücksichtigung der neuen Gemeindeform im Raum. Nachdem nun am vergangenen Freitag die Satzung beschlossen wurde, müssen noch das Dekanat und die Kirchenleitung zustimmen, aber alle Gremien haben positive Signale gesendet, so dass der Zusammenschluss der bisherigen selbstständigen Kirchengemeinden zur Gesamtkirchengemeinde mit dem Namen „Evangelische Christusgemeinde Schlitzerland“ zum 01.01.2021 nichts mehr im Wege stehen sollte.

Kirchenvorstände Hutzdorf, Kreutzersgrund, Schlitz und Willofs

Adresse

Gemeindebüro
Evangelische Christusgemeinde Schlitzerland
Brauhausstraße 20
36110 Schlitz

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